{"id":261,"date":"2015-12-06T10:05:39","date_gmt":"2015-12-06T10:05:39","guid":{"rendered":"http:\/\/fionaendres.ch\/Wordpress\/?p=261"},"modified":"2015-12-06T10:05:39","modified_gmt":"2015-12-06T10:05:39","slug":"hasspredigten-des-islamisten-sollen-nur-private-notizen-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fionaendres.ch\/Wordpress\/hasspredigten-des-islamisten-sollen-nur-private-notizen-sein\/","title":{"rendered":"Hasspredigten des Islamisten sollen nur private \u00abNotizen\u00bb sein"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der angebliche Unterst\u00fctzer der Schweizer IS-Zelle will lediglich \u00abUnterrichtsmaterial\u00bb erstellt haben.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p class=\"P\">Die Vorw\u00fcrfe wiegen schwer: Der Iraker Abdulrahman O. soll eine \u00abVielzahl an Reden\u00bb verfasst haben, \u00abdie den extremen Salafismus und den Islamischen Staat (IS) als Endziel propagierten\u00bb. Die Texte w\u00fcrden den \u00abKampf gegen Andersdenkende und Ungl\u00e4ubige bef\u00fcrworten und die westliche Gesellschaft degradieren\u00bb, heisst es in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft.<\/p>\n<p class=\"P\">Gegen O. wird seit Juli 2015 \u00adermittelt. Er soll die Schweizer \u00adIS-Zelle unterst\u00fctzt haben, die angeblich einen Anschlag geplant hatte und deren Mitglieder im Fr\u00fchling 2014 verhaftet worden sind. Abdulrahman O. ist weiterhin auf freiem Fuss. Er ist im Kanton Nidwalden gemeldet und \u00adbesitzt eine Autohandelsfirma.<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"P\">\u00abIn den Texten extremistische Inhalte zu finden, ist meiner Ansicht nach an den Haaren herbeigezogen\u00bb &#8211; Anwalt von O.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"P\">Jetzt \u00e4ussert sich erstmals sein \u00adAnwalt, Daniel Sch\u00fctz, zu den Vorw\u00fcrfen. Es handle sich bei diesen Reden um handgeschriebene Notizen, die in der Wohnung von O. gefunden wurden. Sein Mandant nenne die Notizen \u00abUnterrichtsmaterialien\u00bb. Zudem seien die Texte aus dem Arabischen \u00fcbersetzt worden: \u00abEs ist immer problematisch, wenn man einzelne Textstellen isoliert betrachtet und den Gesamtkontext nicht \u00adanschaut.\u00bb Teils handle es sich um Passagen aus dem Koran.<\/p>\n<p class=\"P\"><!--more--><\/p>\n<p class=\"P\">Die Sendung \u00ab10 vor10\u00bb zeigte am Donnerstag, dass O. als Imam in Moscheen in St. Gallen und \u00adKriens t\u00e4tig ist. Laut Anklageschrift soll O. dort auch die salafistischen Reden gehalten haben.<\/p>\n<p class=\"P\">Sch\u00fctz widerspricht. Es sei nicht bewiesen, dass O. alle diese Reden \u00f6ffentlich vorgetragen hat. \u00abTeils hat er sie gehalten, aber sicher nicht alle.\u00bb Ihm seien keine Beweise \u2013 wie etwa Aufnahmen der Reden in der \u00d6ffentlichkeit \u2013 bekannt: \u00abAbdulrahman O. ist zudem nur gelegentlich Gastreferent in \u00adMoscheen\u00bb, sagt Sch\u00fctz Sein \u00adMandant habe sich als Imam einen Namen gemacht und werde deshalb eingeladen.<\/p>\n<p class=\"ZT\"><strong>O. sei zum gefragten Zeitpunkt nicht in der T\u00fcrkei gewesen\u00a0<\/strong><\/p>\n<p class=\"P\">O. wird auch vorgeworfen, Funkger\u00e4te via T\u00fcrkei nach Syrien geliefert zu haben. Diese habe er Anh\u00e4ngern der Vorg\u00e4ngergruppe des IS, der ISI, ausgeh\u00e4ndigt. Sch\u00fctz sagt, O. bestreite auch dies: \u00abMein Mandant war zum massgeblichen Zeitpunkt nicht in der T\u00fcrkei.\u00bb<\/p>\n<p class=\"P\">Der Anwalt hat deswegen einen Beweisantrag gestellt, um von den t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden Angaben dar\u00fcber zu erhalten, ob O. zu diesem Zeitpunkt in die T\u00fcrkei eingereist sei. Dieser wurde abgelehnt. Er hat den Antrag nun nochmals gestellt.<\/p>\n<p class=\"P\">Die Beschuldigung, O. sei als Lieferant f\u00fcr den IS t\u00e4tig gewesen, st\u00fctze sich bisher haupts\u00e4chlich auf Chatprotokolle, sagt Sch\u00fctz. In den Gespr\u00e4chen sei die Rede \u00addavon, dass O. mit Funkger\u00e4ten nach Syrien reisen soll.<\/p>\n<p class=\"P\">\u00abGr\u00f6sstenteils handelt es sich aber um Gespr\u00e4che, in denen mein Mandant nicht beteiligt war\u00bb, sagt Sch\u00fctz. Auf Grund von Chat\u00adaussagen zu beweisen, dass O. zum gefragten Zeitpunkt in Syrien gewesen sei und Funkger\u00e4te an Terroristen geliefert h\u00e4tte, sei frag\u00adw\u00fcrdig: \u00abIn diesem Anklagepunkt ist die Beweislage im Moment aus meiner Sicht d\u00fcrftig.\u00bb Selbst wenn O. in Syrien gewesen w\u00e4re, h\u00e4tte er die Ger\u00e4te auch an andere \u00adGruppen liefern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"P\">Abdulrahman O. wurde urspr\u00fcnglich nur als Auskunftsperson bei den Ermittlungen gegen die IS-Zelle einvernommen. Er ist der Schwager von Wesam A., einem der drei Iraker, die vor \u00adanderthalb Jahren mit Verdacht auf einen geplanten Anschlag festgenommen wurden. Wesam A. wird vorgeworfen, in der T\u00fcrkei einen IS-Kommandeur getroffen zu haben.<\/p>\n<p class=\"P\">Im Strafverfahren wurde O. auch verd\u00e4chtigt, Fotos und Videos von IS-Gr\u00e4ueltaten zu besitzen und auf Facebook zu verbreiten. Weil er die Posts gel\u00f6scht hat, wurde diese Beschuldigung mangels Beweisen fallen gelassen. Es gilt die Unschuldsvermutung.<\/p>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der angebliche Unterst\u00fctzer der Schweizer IS-Zelle will lediglich \u00abUnterrichtsmaterial\u00bb erstellt haben.\u00a0 Die Vorw\u00fcrfe wiegen schwer: Der Iraker Abdulrahman O. soll eine \u00abVielzahl an Reden\u00bb verfasst haben, \u00abdie den extremen Salafismus und den Islamischen Staat (IS) als Endziel propagierten\u00bb. 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